Meschede. Unbequem sind die Stühle, die man im Amtsgericht Meschede der Öffentlichkeit zugedacht hat. Lange Verhandlungen sind daher nicht nur für die Angeklagten oft schmerzhafte Erfahrungen. Umso schöner ist es dienstags, denn dann geht es meistens schnell.
Körperverletzung
Rekordverdächtig schnell war gestern Morgen der Fall eines Angeklagten erledigt, der auf einer Valentinsfete der Jungen Union in Freienohl die Sicherheitskräfte geschlagen haben soll. Schon vor Beginn der Hauptverhandlung hatten Richter, Staatsanwältin und Verteidiger den Fall telefonisch geklärt. Die Anklageschrift wurde gar nicht mehr verlesen.
Sicherheitsleute hatten den Angeklagten während der Fete zu Boden gerungen und versucht, ihm Handschellen anzulegen. Er wehrte sich, und die Eingreiftruppe bekam ein paar Schläge ab. Warum das alles so gekommen war, war den Beteiligten vor Gericht unverständlich und für das Verfahren unerheblich.
Gegen Zahlung eines Monatsgehalts – in diesem Fall 800 Euro – wurde das Verfahren eingestellt.
Pleite
Ganz schnell ging es auch für einen freischaffenden Party-Organisator. Für ein Festival im Freibad Meschede hatte er 155 000 Flyer, 1 500 Eintrittskarten und 1 500 Plakate bei einer Druckerei bestellt. Weil eine ähnliche Fete am Biggesee mit einem Minus endete, konnte er die Rechnung nicht bezahlen. Auch sein Strafverfahren wegen Betrugs wurde eingestellt. An die Geschädigte Druckerei muss er 600 Euro in Raten abstottern.
Beleidigung
Schnell war auch der Fall eines 37-jährigen Mannes erledigt, der einem 15-jährigen Mädchen zotige Einladungen per SMS geschickt hatte. Leugnen ging nicht.
Weil der Mann bereits einschlägig vorbestraft ist – unter anderem mit zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Verbreitung von Kinderpornografie – konnte es in diesem Fall nicht bei einer Geldstrafe bleiben.
Auch sein Bewährungshelfer sprach sich für eine neue Haftstrafe aus. Die bekam der Angeklagte: Sechs Monate auf Bewährung, zusätzlich eine Geldstrafe von 500 Euro, die fällig ist, sobald er seine letzte Geldstrafe von 2 500 Euro abbezahlt hat. »Das ist die letzte Warnung«, mahnte Richter Özen. »Noch ein einziges Delikt – und sei es nur Fahren ohne Führerschein – und Sie gehen ins Gefängnis.«
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