Alkohol, Mädchen, Messer – Landgericht

Arnsberg/Meschede. Wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags muss sich seit gestern ein 20-jähriger Kurde aus Syrien vor dem Arnsberger Landgericht verantworten. In einem Streit vor einer Mescheder Gaststätte soll er seinen Gegner mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben.

Es war eine Freitagnacht im März, als der Angeklagte in der Gaststätte »Orient« mit einem gleichaltrigen russisch-stämmigen Deutschen in Streit darüber geriet, ob er mit dessen Freundin sprechen dürfe oder nicht. Vor der Gaststätte kam es zu einem Streit, den der Onkel des Angeklagten zu schlichten versuchte – vergeblich.

Durch einen Kopfstoß ging das Nasenbein des Angeklagten zu Bruch, nach einem weiteren Schubser lag er am Boden. Was dann geschah ist bislang unklar. Der Angeklagte sagt, er sei sofort wieder aufgestanden und habe dem Angreifer ein Messer in den Rücken gestoßen, um sich für die unerträglichen Schmerzen des Nasenbeinbruchs zu revanchieren. Das Küchenmesser habe er noch bei sich gehabt, weil er es bei der Gartenarbeit am Nachmittag gebraucht habe. Dass es noch in seinem Gürtel stecke, habe er erst in der Gaststätte bemerkt. Die übrigen Zeugen – auch der Onkel des Angeklagten – hatten bei der Polizei ausgesagt, der Angeklagte sei nach Hause gegangen und habe das Messer erst von dort geholt. Den Messerhieb selbst hat der Onkel nicht gesehen.

Der Angeklagte war zur Tatzeit nach einer halben Flasche 60-prozentigem Schnaps und mehreren Bier betrunken. Auch sein Onkel war nicht mehr nüchtern und die übrigen Zeugen, die heute vernommen werden sollen, vermutlich auch nicht. Die Messer hat der Angeklagte nach der Tat weggeworfen und die Polizei hat es nicht gefunden.

Die zweite Große Strafkammer des Landgerichts verhandelt als Jugendkammer über den Fall. Das heißt, dass im Fall eines Schuldspruchs weiniger die Sühne für die Straftat im Vordergrund steht als das erzieherisch Notwendige. Notwendig wäre es sicherlich, dem Angeklagten eine Lebensperspektive zu geben. Genau das wird aber schwierig, denn nach einem abgelehnten Asylantrag lebt er nur mit einer Duldung und ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland.

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