Meschede/Freienohl. Für den katholischen Pfarrer des Mescheder Stadtteils Freienohl ist es eine persönliche Katastrophe, das meinte auch Richterin Doris Goß nach der heutigen Verhandlung vor dem Mescheder Amtsgericht. Seit fünf Jahren wird dem Geistlichen von einer Frau nachgestellt – und bis jetzt kann niemand etwas dagegen tun. Dass die Frau Hilfe braucht, wissen eigentlich alle: der Pfarrer, seine Gemeinde und auch die Gutachterin, die gestern vor Gericht aussagte.
Jeden Tag erhält der 52-jährige Michael Hammerschmidt ungezählte SMS und Telefonanrufe mit obszönen Botschaften. Das ist aber nur der vergleichsweise harmlose Teil der Aktionen, die der katholische Pfarrer und seine Gemeinde ertragen müssen. Die 63-jährige Christel G. verfolgt den Priester auf Schritt und Tritt: Sie tanzt vor seinem Haus, lauert ihm beim Joggen auf und macht auch vor der Kirchentür nicht Halt. Meistens ist sie leicht bekleidet oder halb nackt, wenn sie in aller Öffentlichkeit mit obszönen Gesten und Zurufen auf sich aufmerksam macht.
Wegen Hausfriedensbruchs und Gefährdung des Straßenverkehrs wurde die Frau im vergangenen Jahr bereits vom Mescheder Amtsgericht zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Rechtskräftig ist dieses Urteil noch nicht, denn es liegt zur Berufung beim Landgericht Arnsberg.
Gestern sollte sie sich in Meschede wegen weiterer Übergriffe verantworten. Weil die Gesundheit des Pfarrers in Folge der ständigen Nachstellungen stark angegriffen ist, wird ihr außer Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung auch Körperverletzung vorgeworfen.
Christel G. gibt alles zu. Bislang kann aber niemand sagen, ob sie für ihre Taten verantwortlich ist. Ein erstes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sie unter einer schweren emotionalen Persönlichkeitsstörung leidet und den Impuls für ihre Handlungen nicht kontrollieren kann. Sie sei sich dessen bewusst, dass ihre Handlungen falsch sind und dass der Pfarrer von ihr angewidert sei, sagte Gutachterin Irene Faupel gestern. Außerdem seien ihr ihre Taten selbst äußerst peinlich. Unterlassen könne sie es aber dennoch nicht – das Glücksgefühl zum Zeitpunkt der Tat und die Vorfreude auf die nächste Aktion seien einfach zu stark.
Andererseits gehe Christel S. sehr planvoll vor und wirke in anderen Lebensbereichen völlig normal. Daher kann die Gutachterin nach der bisherigen Untersuchung auch nicht beurteilen, ob die Frau wenigstens teilweise schuldfähig ist. Ein weiteres Gutachten soll das nun klären. Mit einer Fortsetzung der Verhandlung ist nicht vor Anfang Dezember zu rechnen.
§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Die Allgemeinheit ist aufgebracht, aber nicht gefährdet.
Kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass Christel G. bei ihren Taten nicht schuldfähig war, bedeutet das einen Freispruch. Auch bei einer Schuldunfähigkeit der Angeklagten scheint schon jetzt klar, dass es für eine zwangsweise Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung durch das Landgericht nicht reichen wird. Denn die Allgemeinheit wird zwar belästigt, aber nicht gefährdet.
Sollte sich erweisen, das Christel G. schuldfähig ist, könnte sie für Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und fahrlässige Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Zu einer Therapie kann das Gericht sie auch dann nicht zwingen und freiwillig wird die Frau in eine Behandlung – nach den bisherigen Erfahrungen – wahrscheinlich nicht einwilligen.
»Ich kann verstehen, dass die Leute erwarten, dass etwas passiert«, sagte die Vorsitzende des Schöffengerichts nach der Sitzung. »Noch wichtiger ist mir aber, niemanden zu verurteilen, der für seine Taten nicht verantwortlich gemacht werden kann.«
Update
Es kam, wie es kommen musste: Stalking: »Keine Strafe ohne Schuld«, 16. Dezember 2006
Schlagworte: Amtsgericht, Freienohl, Kirche, Landgericht, Meschede, Psychiatrie, Stalking
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Trackback vom SauerlandThemen zu 16. Dezember 2006 um 09:21
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