Knappes Geld

Meschede/Bestwig. Unbezahlte Rechnungen in Bestwig beschäftigten das Mescheder Amtsgericht gestern gleich zwei Mal. In beiden Fällen bekommen die Angeklagten eine letzte Chance, ihre Schulden zu bezahlen.

Eine Seniorenresidenz in Bestwig wartet im ersten Fall schon zu lange auf die Bezahlung der Heimkosten eines inzwischen verstorbenen Bewohners. Der Mann hatte etwa 1 000 Euro eigene Rente. Nach den Zuschüssen von der Krankenkasse und dem Hochsauerlandkreis wäre noch ein Eigenanteil von 900 Euro monatlich zu bezahlen gewesen. Mittlerweile sind Schulden in Höhe von 6 200 Euro aufgelaufen, die das Heim von der Nichte des Verstorbenen haben möchte.

Die hatte damals die Heimunterbringung ihres Onkels in die Wege geleitet und zugesagt, für die Kosten aufzukommen. Die Rechnung und Mahnungen des Heimes ignorierte sie aber. Deswegen musste sie sich gestern dem Vorwurf des Betruges stellen.

Sie habe zwar ein Kontovollmacht gehabt, doch ihr Onkel habe sich um die Bezahlung des Heimes selbst kümmern wollen, sagte die Frau vor Gericht. Auch habe sie sich bewusst immer weniger um die Angelegenheiten des Onkels gekümmert. Von seinem Konto machte sie dennoch immer wieder Barabhebungen – in wessen Auftrag auch immer.

Das Gericht sah in der Aussage der Angeklagten zu viele Widersprüche, stellte das Verfahren aber dennoch unter Auflagen ein. Das heißt: Sie muss die Rechnung des Heims und 1 200 Euro Strafe bezahlen.

Mietschulden

Schwierigkeiten ihre Miete zu zahlen hatten auch zwei Angeklagte – Vater und Sohn – im nächsten Fall. Mehr als 2 000 Euro standen noch für eine Drei-Zimmer-Wohnung in Bestwig aus. Nachdem die ersten Monate bezahlt worden waren, ging dem Vater mit der schmalen Rente und dem arbeitslosen Sohn das Geld aus.

Die Vermieterin wollen die Angeklagten über ihre Geldnot nicht getäuscht haben. Auch das Gericht erkannte keine Betrugsabsicht.
Dass die geschuldete Miete trotz Zusage der Angeklagten aber auch nach einem Jahr noch nicht bezahlt ist, nannte Richter Özen eine »Schweinerei«. Ob es auch eine »strafrechtlich relevante Schweinerei« sei, müsse man noch sehen.

Neun Monate haben die beiden nun Zeit, Ihre Mietschulden in kleinen Raten abzuzahlen. Passiert das nicht, droht ihnen ein Strafurteil.

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