Kanalgebühren: Starke Gefühle und viele Fragen

Meschede. »Bitte bleiben Sie sachlich.« Hans Hohmann weiß, dass das Thema bei vielen Bürgern zu emotionalen Wallungen geführt hat. Der Informationsabend der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft (IMW) sollte informieren und die Gemüter kühlen.

Hans Hohmann erinnerte zu Beginn noch einmal daran, dass die Einführung des neuen Abrechnungssystems gerichtlich vorgeschrieben sei. Eine andere Option habe die Stadt daher ohnehin nicht. Für zahlreiche Bürger war das kein mildernder Umstand.

Diskussion

Viele Fragen, viele Antworten von (v.l.) Karl-Heinz Schwartze, Stadtentwässerung Lippstadt, Dr. Norbert Weritz, BFUB GmbH, Hans Hohmann, Ralf Bohne, wte Betriebsgesellschaft mbH und Paul Susewind, Tiefbauamt der Stadt Meschede. foto|be

Wegen Planungsfehlern in der Vergangenheit seien nun die Kanäle zu groß, meinte ein Unternehmer aus Eversberg. »Jetzt will die Stadt wieder Geld von uns haben. Ich will mal wissen, was damit gemacht wird.« Nicht wenige Gäste des Informationsabends im großen Hörsaal der Fachhochschule Südwestfalen waren verärgert. Sie erwarteten höhere Gebühren, doppelte Berechnungen und untragbare Rechnungen. Auch gab es Zweifel an der gerechten Verteilung der Kanalkosten: »Wird auch das Grundstück des großen alumimiumverarbeitenden Betriebs in der Stadtmitte in die Berechnung einbezogen?«

Nein, wird es nicht, sagte Paul Susewind vom Tiefbauamt der Stadt Meschede. Die diese Firma sei Genosse beim Ruhrverband und kümmere sich selbst um die Nachbehandlung ihrer Abwässer.
Für alle anderen Grundeigentümer gelte der Anschluss- und Benutzungszwang für das öffentliche Kanalsystem. Auch wenn man das Regenwasser in einer eigenen Zisterne sammelt und im Haushalt als Brauchwasser benutzt, kommt man daran nicht mehr vorbei: Wegen »Wildwuchses« bei der privaten Wasserver- und Entsorgung hat die rot-grüne Landesregierung den Anschlusszwang gesetzlich festgelegt.

Ändern werden sich die Kanalgebühren vor allem für Besitzer großer versiegelter Flächen. Ein Bürger befürchtete untragbare Rechnungen für Besitzer großer Grundstücke mit kleinem Einkommen. Er fragte, ob es möglich sei, die Gebühren sozial zu staffeln.

Auch das, so erklärte Norbert Weritz von der BFUB, einem Umwelt-Beratungsunternehmen, sei nicht möglich. Das Gesetz schreibe eine Gebühr nach Nutzung vor, Sozialpreise seien nicht erlaubt. Härtefälle seien aber nicht zu erwarten, denn das Niederschlagswasser werde in Meschede nur 25 Prozent der Kanalgebühren ausmachen. Der Rest berechne sich weiterhin nach dem Trinkwasserverbrauch.

Ein Bürger glaubte einen Trick entdeckt zu haben: »Wenn ich jetzt auf eine Fläche Schotter habe, in dem das Wasser versickert, später aber Pflaster verlege, muss ich das nachmelden?« Antwort: Ja. Karl-Heinz Schwartze von der Stadtentwässerung Lippstadt hat über viele ehrliche Bürger gefreut. »Aber wer glaubt, uns ständig betuppen zu können, kann auch für fünf Jahre nachveranlagt werden.«

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