Meschede/Wasserfall. Um das Geld für den Eintritt und die Verköstigung von 40 Kindern wurde der Freizeitpark Fort Fun geprellt. Nach einem Jahr erfolgloser Mahnungen musste sich ein Busfahrer gestern wegen Betruges vor dem Mescheder Amtsgericht verantworten.
Der Angeklagte, ein Busfahrer aus Lindlar, sah sich selbst als Opfer eines Betruges. Eine Adele Graf habe ihn persönlich angesprochen und nach dem Preis einer Busfahrt für 40 Kinder nach Fort Fun gefragt und anschließend die Reise bestellt. Die 40 Kinder, für die die Reise ins Sauerland bestellt wurde, sollten aber nicht von einer einzelnen Schule kommen, sondern an verschiedenen Orten aufgesammelt werden. Zwei Tag vor der geplanten Abfahrt habe sich diese Frau Graf telefonisch bei ihm gemeldet und gesagt, sie liege im Krankenhaus und könne sich nicht kümmen. Das übernahm der Busfahrer. Er meldete die Kindergruppe in Fort Fun an. Auf dem Anmeldeformular, das in dem Freizeitpark einging, prangte der Stempel einer Grundschule. In Fort Fun ging man daher davon aus, dass die Kinder aus dieser Schule kommen und die Schule daher auch die Rechnung bezahlen werde.
Die Kinder fuhren nach Fort Fun, aber die Rechnung wurde nie bezahlt. Eine Frau Adele Graf scheint es weder in Lindlar noch sonst wo zu geben. Der Busfahrer blieb auf der Rechnung des Freizeitparks und auf den Kosten für den Bus sitzen und bezahlte erst einmal nicht.
Den Stempel habe ihm stellvertretende Schulleiter aus Gefälligkeit auf das Formular gedrückt, damit die Reisegruppe in den Genuss einer Schülerermäßigung kommen. In einem Schreiben der Schule an das Gericht in Meschede heißt es jedoch, der Stempel sei »versehentlich« auf das Formular gelangt. Auch war die Rede von Blanko-Formularen mit Stempel und Unterschrift der Schulleitung, die noch bei dem Busunternehmen gewesen seien.
Das Gericht glaubte der Geschichte des Angeklagten nicht. Ein Grund dafür waren seine acht Einträge im Bundeszentralregister – fünf davon wegen Betruges. Das Urteil: Drei Monate Haft auf Bewährung, Wiedergutmachung des finanziellen Schadens und eine Geldstrafe von 300 Euro. Auf die Schulleitung in Lindlar kommt möglicherweise ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Betrug zu.
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