Haftung für herab fallenden Ast noch nicht geklärt

Meschede/Arnsberg/Hamm. Der Schadensersatzprozess nach dem schweren Fahrradunfall im Sommer 2003 geht in die zweite Instanz.

Im April hatte das Landgericht Arnsberg den Grafen von Westfalen (Senior) zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld für die Radfahrerin verurteilt, die auf einem Radweg durch einen herabstürzenden Ast schwer verletzt wurde. Gegen dieses Urteil haben der Beklagte und die Klägerin Berufung beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt. Die Klägerin hat die Klage gleichzeitig gegen die Stadt Meschede und den damals zuständigen Förster erweitert.

Wie der Vertreter der Klägerin, Rechtsanwalt Bernhard Kraas, auf Nachfrage mitteilte, habe seine Mandantin ein berechtigtes Interesse daran, nicht nur den vormaligen Besitzer des Waldstücks zur Zahlung zu verpflichten. Wenn die Deckungssumme der Versicherung nach wenigen Jahren ausbezahlt sei, werde seine Mandantin möglicherweise ein Fall für die Sozialhilfe. Damit der Kreis der Zahlungspflichtigen möglichst groß und die Versorgung der jungen Frau sichergestellt sei, erhebe man erneut Klage gegen alle Beteiligten: die beiden Grafen von Westfalen, den Fahrer des Milchwagens, dessen Versicherung, die Stadt und den Förster.

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