Meschede. Zwei Jahre auf Bewährung und 1500 Euro für das Frauenzentrum »Frauenzimmer« – zu diesem Urteil kam gestern das Schöffengericht am Amtsgericht Meschede in dem Prozess um eine Vergewaltigung, die zehn Jahre zurück liegt.
Die Überzeugungsbildung sei in diesem Fall von Vergewaltigung relativ leicht gewesen, sagte Richterin Doris Henneke im Anschluss an den Prozess. Das Gericht glaubte der Nebenklägerin, die im ersten Termin am 16. März unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatte.
Es gab kein ärztliches Attest, kein Polizeiprotokoll und auch kaum andere objektive Beweise als die Beobachtungen einer Arbeitskollegin, die Striemen am Hals der Geschädigten bezeugte. Deshalb nahmen die Aussage der Geschädigten und ein vom Gericht bestelltes Glaubwürdigkeitsgutachten eine zentrale Bedeutung in der Beweisaufnahme ein.
Hätte die Geschädigte den 38-jährigen Angeklagten aus Schmallenberg nur wegen des gleichzeitig laufenden Sorgerechtsverfahrens um das gemeinsame Kind belasten wollen, hätte eine weniger detailreiche Aussage genügt. Darin waren sich Staatsanwalt, Nebenklage und Gericht einig. Details wie das »Klackern von Knöpfen« und die »funkelnden Augen« das Angeklagten während der Tat hatte die Geschädigte immer wieder angeführt. Dass sie über die Schilderung der Tat hinaus keine weiteren Anschuldigung vorbrachte, erhöhte ihre Glaubwürdigkeit in den Augen des Gerichts zusätzlich.
Wegen des Mangels an greifbaren Beweisen hatte die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert. Anderes als der Staatsanwalt, sah das Gericht einen besonders schweren Fall von Vergewaltigung gegeben und ging mit dem Urteil über die Forderung des Staatsanwalts hinaus. Er hatte nur ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert.
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Lokalteil Meschede
Vergewaltigung: Anzeige 10 Jahre später, 17. März 2006
Schlagworte: Amtsgericht, Arbeit, Bracht, Meschede, Polizei, Schmallenberg
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