Schwerste Folgen, geringe Schuld

AmtsgerichtMeschede. Viele unglückliche Zufälle waren zusammen gekommen, als eine Radfahrerin im August 2003 von einem herab fallenden Ast schwer verletzt wurde. Richter Kasim Özen stellte gestern das Strafverfahren gegen den damals zuständigen Revierförster ein.

Zwölf Meter lang und 60 Zentimeter dick war der Ast der Rotbuche, der im Sommer vor drei Jahren eine Radfahrerin auf einem Waldweg zwischen dem Berghauser Weg und Berghausen traf. Die damals 26-jährige Frau ist seitdem querschnittgelähmt und zu 100 Prozent schwerbehindert. Sie wird ihren Beruf nie wieder ausüben und keine eigenen Kinder haben können.

Seit drei Jahren ist wegen des Unfalls ein Zivilverfahren vor dem Landgericht Arnsberg anhängig. Ein erstes Urteil wird Ende der kommenden Woche erwartet. Staatsanwalt, Richter und der Vertreter der Geschädigten äußerten aber gestern bereits die Vermutung, dass der Rechtsstreit noch Jahre dauern könne und letztendlich vom Bundesgerichtshof entschieden werde.

Vor dem Amtsgericht ging es gestern um das persönliche Verschulden des Försters. Drei Gutachter sind bislang zu unterschiedlichen Auffassungen darüber gelangt, ob die Schädigung des Baumes für den Angeklagten erkennbar war und er ihn hätte fällen müssen. Tatsächlich war in der Astgabel eine offene Stelle, in die Feuchtigkeit eindrang. Diese Stelle war aber in vier Meter Höhe und von unten nicht zu sehen. Auch war der Ast nicht an der Schadstelle, sondern darunter aus dem Stamm gebrochen.

Der ungewöhnlich heiße Sommer hatte die Bäume zusätzlich geschwächt. Außerdem war kurz vor dem Unglück ein Milchwagen an dem Baum vorbei gefahren. Der Sog durch den Fahrtwind, der dabei entstand, hatte den gefährdeten Ast wahrscheinlich so in Bewegung versetzt, dass er kurz darauf abbrach. Genau in diesem Sekundenbruchteil passierte die junge Frau die Stelle.

Eine Verurteilung des Förster wegen fahrlässiger Körperverletzung hätte nach Auffassung des Gerichts einen unrealistisch hohen Anspruch an die Arbeit aller Forstleute gestellt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft konnte Richter Özen nach ausführlicher Erörterung für die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld gewinnen (§153a StPO). Allerdings muss der inzwischen pensionierte Förster 5 000 Euro an die Geschädigte zahlen.

(Az. 8 DS 254/05)

Gedruckt:
Westfälische Rundschau
Lokalteil Meschede

»Eine Katastrophe für die Waldbesitzer und die Natur« – 8. April 2006

Weitersagen

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • del.icio.us
  • Facebook
  • email
  • Technorati
  • TwitThis
  • YahooMyWeb
  • Linkarena
  • Wikio DE
  • Y!GG
  • Bloglines
  • Google Bookmarks
  • MisterWong
  • Webnews

Schlagworte: , , , , , , , , , ,

Ein Kommentar

Die Kommentarfunktion ist abgeschaltet.