Meschede. »Die Verteidigung schließt sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.« In Harmonie und Eintracht wurde gestern ein »alter Bekannter« des Mescheder Amtsgerichts zu 14 Monaten Haft verurteilt.
Die letzte Verurteilung durch das Amtsgericht war vom Arnsberger Landgericht aufgehoben und in eine Bewährungsstrafe umgewandelt worden. Kurz darauf stand Ingo P. wieder vor Richterin Doris Hennecke und sagte, er hätte damals gar nicht erst wieder raus kommen dürfen.
Damals hatte er aber einen Verteidiger von außerhalb. Der und die Richter in Arnsberg hielten eine Bewährungsstrafe für richtig, obwohl der Angeklagte von seinen 51 Lebensjahren bereits 20 Jahre im Gefängnis verbracht und sich wegen seiner schweren Alkoholsucht immer wieder mit Diebstählen Geld beschafft hat; sein Vorstrafenregister umfasst 25 Einträge. »Ein krasses Fehlurteil«, meinte der neue Pflichtverteidiger gestern. Das Arnsberger Urteil war selbst dem Angeklagten peinlich und nicht verständlich, wie er seinem Verteidiger in der Untersuchungshaft gestand.
Gestehen wollte er ohnehin alles, um endlich einen Schlussstrich zu ziehen. Wegen zwei neuer Diebstähle (eine Geldbörse und eine Jeans) stand er vor dem Schöffengericht. Einen weiteren Diebstahl (Geld aus einem Kaffeeautomaten), bei dem die Polizei noch nach einem Täter suchte, gab der Angeklagte vor Verhandlungsbeginn auch gleich zu.
Zwar war der »alte Bekannte« geständig und reumütig, doch an seiner Sozialprognose ändert das nicht viel. Bisher hat er alle Therapien und Beratungen im Gefängnis abgebrochen. Richterin Hennecke riet ihm daher auch (wieder) dringend zu einem stationären Entzug, »sonst sehen wir uns in nächster Zeit hier wieder.«
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Lokalteil Meschede
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