Hoffnungslos

Meschede. Sein Vorstrafenregister umfasst 16 Eintragungen. Mit 19 Jahren beging er den ersten Diebstahl. Heute verurteilte ihn das Amtsgericht Meschede wieder zu acht Monaten Haft.

Er wohnt in einer Obdachlosen Unterkunft der Stadt Schmallenberg und ist der Polizei gut bekannt. Schon einmal war eine Bewährungsstrafe widerrufen worden, weil sein Verhalten in der Öffentlichkeit die Bürger beunruhigte und der Polizei viel Arbeit machte.

Wegen zwei versuchter Einbrüche im Februar in Oberkirchen und des Diebstahls von Leergut in Schmallenberg im Januar diesen Jahres musste sich der 38-jährige Andreas K. heute vor dem Mescheder Amtsgericht verantworten.
Zuletzt war er im September vom Amtsgericht Plettenberg für den Diebstahl von einer Flasche Schnaps und einem Paar Turnschuhen zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Wegen der zeitlichen Nähe der Taten musste das Mescheder Gericht diese Straftat mit in das Urteil einrechnen.

Der Angeklagte schwieg während der ganzen Verhandlung. Sein Bewährungshelfer hielt eine weitere Bewährungsstrafe nur für sinnvoll, wenn der Angeklagte sofort freiwillig eine Entziehungskur antrete.

Der Verteidiger sagte zwar nach kurzer Beratung mit seinem Mandanten, dass dieser eine Therapie machen wolle, falls er mit einer Bewährungsstrafe davon komme, doch das Schöffengericht unter Vorsitz von Doris Henneke wollte darauf nicht vertrauen.
Niemand der neun geladenen Zeugen konnte den Angeklagten eindeutig identifizieren– seine Haare sind inzwischen kürzer – und niemand hat ihn frischer Tat ertappt. Der Verteidiger forderte daher einen Freispruch.

Trotzdem: »Die Indizien verdichten sich für das Gericht zur Gewissheit«, so Henneke in der Urteilbegründung. Die Beobachtungen der Zeugen ließen keine Zweifel offen. Zwar wirkte seine Alkoholabhängigkeit strafmildernd, die Vorstrafen aber nicht. Keine Bewährung daher und auch nur wenig Aussicht auf Besserung.

Am 5. Dezember hat der 38-Jährige wieder einen Termin beim Amtsgericht. In Bad Fredeburg geht es um ein Vergehen gegen § 176 Absatz 4 StGB – sexueller Missbrauch von Kindern. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Arnsberg auf Nachfrage.

Gedruckt:
Westfälische Rundschau
Lokalteil Meschede

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