Im Interesse des Rechtsfriedens und der Verfahrensökonomie

Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Mescheder Amtsgericht eingestellt.

Meschede. Sie hatte sich von ihm getrennt und ihn hatte das geärgert. Mit zwei anderen hatte er deshalb ihren Vater heimgesucht und verprügelt. Das war vor vier Jahren. In mehreren Prozessen vor dem Arnsberger Landgericht wurden zwei der Missetäter verurteilt, mehrere Zivilprozesse um das Schmerzensgeld folgten.

Die Identität des dritten Prüglers ist aber bis heute nicht ermittelt, weil Zeugen in allen Verfahren immer wieder falsch aussagten. Wegen uneidlicher Falschaussage musste sich daher heute einer der Zeugen vor dem Mescheder Amtsgericht verantworten.

Da aber jedes Urteil – gleich ob Frei- oder Schuldspruch – automatisch ein Ermittlungsverfahren gegen die übrigen Zeugen nach sich gezogen hätte, droht wieder eine endlose Folge von Strafverfahren. »Wir wären wahrscheinlich bis 2010 beschäftigt«, meinte Staatsanwältin Groten.

Im Interesse des Rechtsfriedens und der Verfahrensökonomie – schließlich kostet den Staat so etwas auch Geld – stellte Richter Kasim Özen das Verfahren mit Zustimmung der Staatanwaltschaft und der Verteidigung gegen Zahlung einer Geldbuße von 240 Euro ein.

Weitersagen

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • del.icio.us
  • Facebook
  • email
  • Technorati
  • TwitThis
  • YahooMyWeb
  • Linkarena
  • Wikio DE
  • Y!GG
  • Bloglines
  • Google Bookmarks
  • MisterWong
  • Webnews

Schlagworte: , , , ,