Drei Jahre Haft für Vergewaltigung

Meschede. Drei Jahre Haft und Speicherung seines genetischen Fingerabdrucks beim Bundeskriminalamt – so entschied heute ein Schöffengericht am Amtsgericht über einen 40-jährigen Angeklagten aus Meschede.

Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Doris Henneke sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Michael P. die 44-jährige Cornelia F. in seiner Wohnung vergewaltigt habe.

Täter und Opfer kannten sich nur kurz, hatten den Vormittag beim gemeinsam Erdbeerenpflücken verbracht. Sie suchte eine Wohnung und er wollte ihr seine zeigen. Dort muss er dann zudringlich geworden sein und die Frau mehrfach vergewaltigt haben.

Der Angeklagte beteuerte während der Verhandlung immer wieder seine Unschuld. Bei seiner Aussage verstrickte er sich jedoch in Widersprüche. Auch die Zeugen der Verteidigung – Freunde beziehungsweise Bekannte des Angeklagten – waren nicht imstande, die Anschuldigungen nachhaltig zu entkräften.

Das Opfer habe zwar eine »problematische Zeugenpersönlichkeit«, die Aussage sei aber dennoch glaubhaft. Zu diesem Schluss kam die Sachverständige Ursula Krück aus Essen, die im Auftrag des Gerichts ein Glaubwürdigkeitsgutachten zur Person des Opfers angefertigt hatte.

Das Gericht lobte in der Urteilsbegründung ausdrücklich die Objektivität und Gründlichkeit des Gutachtens, das auch Widersprüche auf Seiten des Opfers nicht außer Acht ließ.

Der Strafrahmen liegt bei Vergewaltigung zwischen 2 und 15 Jahren. Strafverschärfend wirkten sich im Falle des Angeklagten dessen acht Vorstrafen – wegen Diebstahl, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Exhibitionismus – aus sowie die Tatsache, dass er ungeschützten Verkehr erzwungen habe. Strafmildernd wurde die geringe Gewalt bewertet, die er bei der Tat angewandt hatte. Er hatte die Frau während der Tat »nur« festgehalten.

Wegen Fluchtgefahr ordnete das Gericht Untersuchungshaft an und erließ Haftbefehl.

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Westfälische Rundschau
Lokalteil Meschede

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