30 Monate Haft – ohne Bewährung

Wehrstapel/Arnsberg. Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten hat das Landgericht Arnsberg gestern den 30-jährigen Duisburger verurteilt, der im November 2003 in Wehrstapel mit einem Sattelzug die damals neunjährige Daniela Herrfurt überfahren hat.

In dem Berufungsverfahren hob die Kleine Strafkammer unter Vorsitz des Richters Hans-Joachim Grunwald damit das Urteil des Amtgerichts Meschede teilweise auf.

In Meschede war der Angeklagte im Dezember letzten Jahres zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und dem lebenslangem Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Mescheder Urteil Berufung eingelegt.

In seinem Plädoyer würdigte der Staatsanwalt zwar die sorgfältige Abwägung des Mescheder Schöffengerichts. Die Verletzung der Sorgfaltspflicht, die zu dem tragischen Unfall geführt hat, sah er im Gegensatz zu den Mescheder Richtern aber nicht als geringfügig an.

Die Vertreterin der Nebenklage fügte hinzu, dass der Unfall in Wehrstapel nicht losgelöst von den erheblichen Vorstrafen des Angeklagten gesehen werden könne. Es gebe keine Garantie, dass der Angeklagte nicht doch wieder ohne Fahrerlaubnis auf einen Lastwagen steige.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten daher zwei Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung.

Die Kammer, so betonte Richter Grunwald zur Urteilsbegründung, habe sich von der veröffentlichten Meinung und dem Ruf nach einem »richtigen Urteil« nicht beeinflussen lassen.

»Einstellung nicht hinnehmbar«

In der Beurteilung des Unfalles schloss sich die Kammer den Mescheder Richtern an: Die Verletzung der Sorgfaltspflicht war wegen der »atypischen Verkehrssituation« gering, wenn auch mit der schlimmst möglichen Folge.

Anders war die Beurteilung der übrigen Taten: »Das Verhalten in neun Straftaten beweist, dass der Angeklagte eine Einstellung zur Rechtsordnung hat, die so nicht hingenommen werden kann«, sagte Richter Grunwald.

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Westfälische Rundschau
Lokalteil Meschede

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